Hauptmenü
Zur Ausübung der Fischerei in der Bundesrepublik Deutschland ist der Fischereischein gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen der Fischerprüfung.
In Nordrhein-Westfalen wird die Fischerprüfung von den Fischereibehörden der kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) abgenommen.
Besonders ausgebildete und qualifizierte Lehrgangsleiter in den Bezirken des Rheinischen Fischereiverbandes bereiten Sie, in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fischereibehörden, auf die Fischerprüfung vor.
Für eine PDF-Datei bitte hier klicken.